Natur
Während des Sommers muss man im und rund um das Ferienhaus mit Wespen, Fliegen, Zecken und anderen Insekten rechnen. Der Vermieter kann auch nicht für Spinngewebe in den Räumen oder Ameisen auf dem Grundstück haftbar gemacht werden. Bei größerem Insektenaufkommen muss der Besitzer unverzüglich benachrichtigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Vermieter haftet auch nicht für Aktivitäten, die außerhalb der Grundstücksgrenzen stattfinden, wie z.B. Strassenbauarbeiten, Heuernte usw.