Sie dürfen nicht
- Privatgrundstücke und Anbauflächen betreten
- Blumen pflücken, die unter Naturschutz stehen; Zweige und Äste abreißen
- Privatstege benutzen
- in der Nähe von Wohnhäusern zelten. Nehmen Sie Rücksicht auf Bewohner.
- jagen, Nester zerstören, entfernen oder ausnehmen.
- Hunde dürfen in der Zeit vom 1.3.-20.8. nicht frei laufen
- auf Felsen Feuer machen. Die entstandenen Schäden sind nie wieder zu beheben
Geben Sie acht!
- Schließen Sie Tore, die Sie passiert haben, damit das Vieh nicht wegläuft
- Seien Sie vorsichtig mit Feuer in der Natur. Stellen Sie sicher, dass das Feuer vollständig erloschen ist, bevor Sie den Lagerplatz verlassen. Bei Trockenheit wird das Feuermachen oft grundsätzlich verboten.